Juni 2020

Bitte beachten! Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung in Wertstoffzentren

Die Pflicht zum Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung wird in den Wertstoffzentren derzeit teilweise nicht eingehalten. Das Landratsamt weist deshalb dringend darauf hin, dass für alle Anlieferer bei der Entsorgung die Pflicht zum Tragen einer solchen gilt. Dies kann entweder ein gängiger Mundschutz oder z. B. ein Tuch sein, das über Mund und Nase gezogen wird.

Die Wertstoffzentren des Landkreises sind seit dem 15. April 2020 wieder geöffnet. Um die notwendigen Abstandsregeln einhalten zu können, ist die Anzahl der Anliefernden seitdem begrenzt. Eine Einfahrtskontrolle findet daher weiterhin statt, weshalb es mitunter zu Wartezeiten kommen kann.

Damit die Anlieferung anschließend möglichst wenig Zeit beansprucht, sollten die Abfälle zu Hause bereits vorsortiert werden. Die üblichen Verhaltensregeln – wie der Mindestabstand von zwei Metern zu anderen Personen – sind ebenfalls zu beachten.

Vielen Dank, Ihre Abfallwirtschaft!