Einlassbeschränkungen auf den Deponien und in den Wertstoffzentren

Seit dem 19. Oktober 2020 gilt in Baden-Württemberg die Pandemiestufe 3. Die Landesregierung hat deshalb die Corona-Verordnung geändert. Auf Grund dieser Entwicklung werden die Schutzmaßnahmen auf den öffentlichen Anlagen des Landkreises wieder erhöht und an die Vorgaben angepasst.
Das Landratsamt weist darauf hin, dass auf den Deponien und in den Wertstoffzentren ab sofort wieder Einlassbeschränkungen gelten. Damit soll sichergestellt werden, dass sich nur eine begrenzte Anzahl von Anlieferern gleichzeitig auf den Anlagen aufhält und der vorgeschriebene Mindestabstand jederzeit eingehalten werden kann.
Um einen möglichst reibungslosen Ablauf bei den Anlieferungen zu gewährleisten, müssen ab sofort die erforderlichen Kontaktdaten für die Registrierung im Eingangsbereich bereitgehalten werden. Das Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung ist ebenfalls verpflichtend. Das Landratsamt bittet darum, die Verhaltensregeln zu beachten und mindestens zwei Meter Abstand zu anderen Personen zu halten.
Damit die Anlieferungen möglichst wenig Zeit beanspruchen und um unnötige Wartezeiten zu verhindern, sollten die Abfälle zu Hause vorsortiert werden.
Es gelten die üblichen Öffnungszeiten der jeweiligen Anlagen.